Klage gegen Internet-Forum (Ironsport.de)
Streitpunkt: Der Benutzername eines Forenmitglieds entspricht einem geschützten Markennamen

Entwicklung:
  • Montag, 13.06.2005 - Gespräch mit gegnerischem Rechtsanwalt erfolglos
  • Freitag, 17.06.2005 - Keine Reaktion des gegnerischen Rechtsanwalts
  • Montag, 15.08.2005 - Forenbetreiber erhebt Gegenklage
  • Mittwoch, 16.11.2005 - Das Gericht hat entschieden


    Anfang:

    Datum: Freitag, 10. Juni 2005

    Kann der Betreiber eines privaten Internet-Forums rechtlich belangt werden, wenn eines seiner Mitglieder, allein durch seinen frei gewählten Benutzernamen, gegen bestehende Gesetze verstößt?
    Allem Anschein nach kann er das! Denn wenn sich ein Besucher in einem Internet-Forum anmeldet und sich selbst den Namen einer Firma, eines Produktes oder einer Marke gibt, von der er selbst vielleicht auch gar nichts weiß, dann kann es passieren, dass man als Forenbetreiber von eben dieser Firma verklagt wird, weil der von ihnen rechtlich geschützte Markenname ohne Einverständnis genutzt wird.
    Dies würde wohl den Untergang jedes Internetforums bedeuten, da es einem Forenbetreiber unmöglich ist, jeden angemeldeten Benutzernamen auf markenrechtliche Ähnlichkeiten hin zu überprüfen. Welcher Webmaster würde bei solchen Aussichten wohl noch ein Diskussionsforum aufmachen wollen?
    Dennoch wurde der Betreiber eines der größeren Foren in Deutschland (Ironsport.de) aus eben diesem Grunde von einer Anwaltskanzlei angeschrieben. Im vorliegenden Fall geht es um einen Streitwert von sagenhaften € 100.000 -- man bedenke, dass der Forenbetreiber eine Privatperson und keine Firma ist. Auf diese Summe wird er verklagt, sofern er der von der Anwaltskanzlei vorbestimmten und äußerst kurz bemessenen Frist von 3 Tagen (bzw. nur einem Werktag) nicht nachkommt. Falls er aber in dieser Zeit einwilligt, beläuft sich die Rechnung immerhin noch auf € 5.206,31, was für eine privat betriebene Internetseite bzw. deren Betreiber nicht gerade wenig ist. Zudem muss der betreffende Benutzername geändert oder gelöscht werden, was auch darauf hinausläuft, dass alle Spuren, die jemals in Verbindung mit diesem Namen in der Datenbank auftauchen, restlos beseitigt werden. Andernsfalls wird er aufgefordert den vollen, oben genannten Streitwert zu zahlen.
    Diese Forderung wurde gestellt, ohne im Vorfeld einen Hinweis, eine Warnung oder nur eine Bitte auszusprechen.

    Bei dem betreffenden Forum (Ironsport.de) handelt es sich um ein öffentliches Internet-Forum, in dem die Nutzung kostenfrei ist. Die Seite finanziert sich durch die Einblendung zweier Werbebanner und eines gleichnamigen Online-Shops, der von einer dritten Firma auf einer geringen Provisionsbasis zur Verfügung gestellt wird.

    Anbei das erhaltene Einschreiben von der Anwaltskanzlei (Markenname, Name der Gegenpartei und Name der Anwaltskanzlei unkenntlich gemacht):

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    Die Höhe der Benutzer- und der Beitragszahl wird mit der Höhe des Streitwerts in Verbindung gebracht! Kann man dies geltend machen? Immerhin sind nur ein Bruchteil der Forenmitglieder auch noch im Forum aktiv bzw. besuchen es gelegentlich.


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    Zu Punkt 1: Weder wurde der betreffende Markenname im geschäftlichen Verkehr benutzt, noch wurde er auf irgendeine andere Weise vom Forenbetreiber benutzt.
    Zu Punkt 2: Der betreffende Benutzername darf auch in Zukunft auf keiner Seite vorkommen. Ansonsten folgt die erneute Zahlungsaufforderung des ursprünglichen Gesamtbetrages.
    Zu Punkt 3: Der Forenbetreiber muss die Anwaltskosten des Klägers übernehmen.


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    Eine schlechte Kopie einer Vollmachtserklärung.


    Im Anhang dieses Einschreibens befanden sich zusätzlich einige weitere schlechte Kopien einiger Auszüge aus dem Forum. Dabei wurden unter anderem einige Beiträge des betreffenden Benutzers, seine Profil-Seite mit persönlichen Angaben und ein Auszug aus den Suchergebnissen von google.de aufgeführt.

    Hierbei muss außerdem erwähnt werden, dass das betreffende Forenmitglied nicht nur in diesem Forum angemeldet ist. In mehreren Foren existieren Benutzer mit demselben Benutzernamen! Auch die Suchergebnisse in den gängigen Suchmaschinen zeigen, dass unter der Eingabe des betreffenden Markennamens mehrere, sehr viel mehr Seiten aufgelistet sind, in denen der Markenname Verwendung findet. Darunter befindet sich sogar ein Verein mit diesem Namen, der mit der Gegenseite aber in keiner Verbindung steht.

    Der Forenbetreiber versichert an dieser Stelle, dass er weder wusste, dass dieser Markenname existiert, noch, dass es ein Forenmitglied mit diesem Namen gibt. Der betreffende Markenname wurde an keiner Stelle im geschäftlichen Verkehr benutzt. Auch wurde er nicht für gezielte Werbe- oder Indexierungszwecke z.B. in Suchmaschinen verwendet!

    Wie kann man sich als Forenbetreiber denn vor solchen Anspruchserklärungen schützen? Es ist unmöglich jeden geschützten Markennamen erstens zu kennen und zweitens darauf zu achten, dass sich kein Besucher mit einem solchen Namen anmeldet.
    Muss man denn z.B. als Mitglied eines kostenlosen Emaildienstes fürchten, dass man verklagt wird, oder dass der Emaildienst verklagt wird, nur weil man sich z.B. als "microsoft@jahoo.de" angemeldet hat?


    Bei Fragen, Hilfen oder weiterer Unterstützung steht der Betreiber des hier aufgeführten Forums gern mit Antwort bereit.
    Email: iron@ironsport.de