Forenbetreiber erhebt Gegenklage

Datum: Montag, 15. August 2005

Resümee
Vor etwas mehr als zwei Monaten erhielt der Webmaster von Ironsport.de, Patrick Albers, eine Abmahnung, die in der Internetgemeinde für sehr viel Furore sorgte. Er wurde abgemahnt, weil sich ein Mitglied in seinem privat betriebenen Diskussionsforum einen Benutzernamen gab, der einem rechtlich geschützen Markennamen entspricht. Die Höhe des in der Abmahnung genannten Streitwerts belief sich auf € 100.000. Eine Summe, die für die meisten Webmaster und Forenbetreiber, die eine kostenlose Internetseite betreiben, wohl nur schwer nachzuvollziehen und auch aufzubringen ist. Immerhin hätte Patrick Albers, sofern er die von dem gegnerischen Rechtsanwalt aufgesetzte Unterlassungsverpflichtungserklärung unterschrieben hätte, noch € 5.206,31 zu zahlen.
Patrick Albers machte seinen Fall umgehend publik und löste dadurch unzählige Diskussionen in zahlreichen Internetforen, -magazinen, -blogs, -newslettern und sonstigen -medien aus. Die Resonanz war gewaltig und die gebotene Unterstützung sehr hilfreich. Er wande sich daraufhin an Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr von der Kanzlei Dr. Bahr, der auch promt eine Gegenabmahnung formulierte. Eine Reaktion der Gegenseite blieb jedoch aus; der gegnerische Rechtsanwalt sowie der Inhaber des Markennamen haben sich selbst bis zum heutigen Tage nicht gemeldet.

Aktueller Stand
Da der Abmahner keine Anstalten machte vor Gericht zu gehen, wäre der Rechtsstreit außergerichtlich im Sande verlaufen. Aus der Gefahr heraus, eine solche Forderung könnte in Zukunft erneut gestellt werden, und um der derzeit sehr großen Anzahl unberechtigter Abmahnungen im Internet einen Riegel vorzuschieben, entschloss sich Patrick Albers, auf Anraten seines Rechtsanwalts Dr. Martin Bahr, die Angelegenheit endgültig zu klären.
Sie haben heute, am Montag, den 15. August, von ihrer Seite aus, eine negative Feststellungsklage erhoben. Die Klage wurde am Landgericht Hamburg eingereicht.
Mit der negativen Feststellungsklage soll festgestellt werden, dass die Abmahnung unberechtigt war und eben kein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch besteht. Patrick Albers verlangt außerdem Schadensersatz für die ihm entstandenen Anwalts- und Abmahnkosten.
Dieses Vorgehen soll nicht zuletzt auch dazu dienen, endlich mehr Rechtssicherheit für alle Webmaster und Administratoren im Internet zu schaffen.

Stichpunkte der Klageschrift
Nähere Informationen sind auch hier zu finden.
Der weitere Verlauf des Falls wird auch weiterhin berichtet werden.